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Leistungen 03

Technische Verwaltung Ihrer Immobilie

Bei der technischen Verwaltung von Immobilien liegt unsere Priorität auf dem Substanzerhalt sowie der Wirtschaftlichkeit. Ein permanentes, qualitätsorientiertes Management hat die Begrenzung der Betriebs- und Instandhaltungskosten zum Ziel.

Dies fördert die Vermietbarkeit Ihrer Immobilien sowie die Sicherung und Erhöhung der Rendite. Wir haben die technische Betreuung auf vier Leistungsebenen abgestellt: Instandhaltungsmanagement, Planungsleistungen, Energiemanagement sowie Modernisierung und Sanierung. Mit diesen Leistungsbereichen gewährleisten wir eine optimale Betreuung für Ihre Immobilie und decken den technischen Handlungsbedarf ab.

Ziele des technischen Managements

  • Sicherung der Vermögenswerte der Immobilie
  • Optimierung der Instandhaltungs- und Folgekosten
  • Nachhaltige Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Immobilie
  • Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Immobilie

Instandhaltungsmanagement

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen inklusive Rechnungsprüfung
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung und Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Modernisierung und Sanierung

Wenn der Handlungsbedarf an einer Immobilie über die einfachen Instandhaltungsmaßnahmen hinausreicht, führen wir in enger Abstimmung mit dem Beirat und nach den Beschlussvorgaben der Eigentümerversammlung entsprechende Modernisierungen und Sanierungen durch.

Übergaben und Abnahmen

Bei Neuabschlüssen oder Beendigungen von Mietverhältnissen führen und dokumentieren wir alle Übergaben und Abnahmen der Mietflächen. Neben der Anzahl der Schlüssel und den Zählerständen werden eventuelle Mängel aufgenommen, die Verantwortung geprüft und die Mängelbeseitigung unter Fristsetzung eingefordert, unter Beachtung der gesetzlichen Verjährungsfristen.

Schaden- und Mängelbeseitigung

Bei auftretenden Mängeln während eines Mietverhältnisses vereinbaren wir mit den Mietern einen Besichtigungstermin. Sollten Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sein, holen wir Angebote von Fachfirmen ein und prüfen dabei auch Gewährleistungsansprüche und deren Durchsetzung.

Pflege und Erhaltung

Für die Pflege und Erhaltung der Anwesen wird von der Hausverwaltung ein erfahrener Hausmeister eingewiesen. Alle technischen Dienstleistungen werden von internen oder externen Fachkräften und Spezialisten erbracht (z. B. Facility Manager, Versorger, Handwerker).

Was technische Verwaltung im Alltag bedeutet

Der Begriff klingt nach Aktenordnern, gemeint ist etwas sehr Handfestes. Am Anfang steht fast immer eine Meldung: Der Aufzug bleibt stehen, im Treppenhaus tropft es, die Heizung wird nicht warm, jemand hat einen Riss in der Fassade entdeckt. Was danach passiert, entscheidet darüber, ob ein kleiner Schaden ein kleiner Schaden bleibt.

Bei uns läuft das immer in derselben Reihenfolge. Sie melden den Vorgang, am schnellsten über die Serviceformulare in Ihrem Portal. Wir sehen uns an, wo genau das Problem sitzt und ob es Gemeinschafts- oder Sondereigentum betrifft. Erst wenn das feststeht, wird ein Betrieb beauftragt, denn erst dann ist klar, wer die Rechnung trägt. Diese Reihenfolge klingt umständlich und spart im Ergebnis Geld und Streit.

Warum wir mit einem festen Kreis von Betrieben arbeiten

Eine Immobilienverwaltung ist kein Handwerksbetrieb. Wenn ein Fachbetrieb sagt, dass ein Strang gespült werden muss oder dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, können wir das vor Ort nicht überprüfen. Dieser Einschätzung müssen wir folgen.

Genau deshalb arbeiten wir nicht mit dem jeweils günstigsten Angebot aus dem Netz, sondern mit einem festen Kreis von Unternehmen, die wir seit Jahren kennen. Eine Empfehlung, der man ungeprüft folgen muss, ist nur so viel wert wie das Vertrauen in denjenigen, der sie ausspricht. Wer allein auf den niedrigsten Stundensatz schaut, zahlt am Ende häufig mehr.

Wer hinter unserer Arbeit steht, können Sie sich ansehen: In den FeeGesprächen sitzen genau diese Betriebe bei uns im Studio und erklären ihr Fach, von der Elektrotechnik über Schimmelsanierung bis zur Fassadenreinigung.

Wer trägt welche Kosten

Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht, und die Antwort hängt fast nie am Bauteil, sondern an der Ursache. Für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Gemeinschaft zuständig, das ergibt sich aus § 19 Absatz 2 Nummer 2 WEG, und die Kosten verteilt § 16 Absatz 2 WEG nach Miteigentumsanteilen.

Sobald ein Schaden am Gemeinschaftseigentum aber Spuren in einer Wohnung hinterlässt, wird es feiner. Wir haben das in zwei Beiträgen ausführlich aufgeschrieben, mit den Urteilen dazu: Schaden am Gemeinschaftseigentum, Folgen im Sondereigentum und Wer trägt die Kosten einer Rohrverstopfung?. Wenn Sie eine Rechnung vor sich haben, die Ihnen nicht einleuchtet, finden Sie dort die Erklärung.

Planen statt reagieren

Der teuerste Teil der technischen Verwaltung ist der, den man nicht kommen sieht. Ein Flachdach, das man zehn Jahre in Ruhe lässt, kostet nicht zehn Jahre nichts, sondern einmal sehr viel. Deshalb gehören zur technischen Betreuung zwei Dinge, die im Alltag gern untergehen: die regelmäßige Begehung und eine Rücklage, die zur Anlage passt.

Wir gehen die Objekte einmal im Jahr gemeinsam mit dem Beirat ab und halten alles auf dem iPad fest, mit Fotos und direkt im System. Daraus entsteht über die Jahre eine lückenlose Dokumentation, und daraus wiederum eine belastbare Grundlage für den Wirtschaftsplan. Wie das konkret aussieht, zeigen wir in Ihrem Bereich.

Technische Hausverwaltung in der Region

Ein Handwerker, der eine Stunde Anfahrt hat, kommt nicht am selben Tag. Unsere Betriebe sitzen dort, wo auch die Objekte stehen: in Wuppertal, Düsseldorf, Mettmann, Hilden und Erkrath. Für die einzelnen Städte finden Sie die Angaben auf den Seiten unserer Schwerpunkte.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns zur technischen Verwaltung fragen

Ich habe einen Schaden entdeckt. Was soll ich zuerst tun?
Melden Sie ihn, bevor Sie selbst einen Betrieb beauftragen, am besten schriftlich über die Serviceformulare. Machen Sie Fotos, solange der Schaden noch sichtbar ist. Wer eigenmächtig beauftragt, trägt das Risiko, auf der Rechnung sitzen zu bleiben, auch wenn es ein Fall der Gemeinschaft gewesen wäre.
Wie schnell reagieren Sie bei einem Notfall?
Bei Gefahr für Menschen oder Substanz, also etwa bei einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall im Winter, veranlassen wir die Sicherung sofort und klären die Kostenfrage danach. Alles Übrige läuft in der normalen Reihenfolge: erst Ursache feststellen, dann beauftragen.
Darf die Verwaltung eine Reparatur ohne Beschluss beauftragen?
Für laufende Erhaltungsmaßnahmen im üblichen Rahmen ja, dafür ist die Verwaltung da. Sobald eine Maßnahme über das Übliche hinausgeht, etwa bei einer Sanierung oder einer baulichen Veränderung, gehört sie in die Eigentümerversammlung. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, steht in Ihrem Verwaltervertrag und in der Gemeinschaftsordnung.
Wir haben eine Rechnung bekommen, die uns zu hoch erscheint. Was nun?
Sprechen Sie uns an. Wir legen offen, welches Angebot eingeholt wurde, was der Betrieb vorgefunden hat und warum der Umfang so ausgefallen ist. Alle Belege liegen in Ihrem Bereich und sind jederzeit einsehbar, nicht nur einmal im Jahr bei der Belegprüfung.
Übernehmen Sie auch die technische Verwaltung ohne die WEG-Verwaltung?
Ja. Wenn Ihre Gemeinschaft von jemand anderem verwaltet wird, Sie aber Ihre eigene vermietete Wohnung betreut haben möchten, ist das die Sondereigentumsverwaltung. Die bieten wir unabhängig von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.
Weitere Leistungen

Das komplette Spektrum im Überblick

Bereit für einen Verwalterwechsel?

Wir treffen uns gerne mit Ihnen vor Ort zur Objektbegehung, unverbindlich und kostenfrei. Vielleicht sind wir die gute Fee, die Ihrer Gemeinschaft noch fehlt.

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