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Leistungen 06

Sondereigentumsverwaltung

Ob Sie über eine einzige oder über mehrere Einheiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen: Wir nehmen uns Ihren Bedürfnissen und Zielen vertrauensvoll an.

"Wir von der Immobilienverwaltung ImmoFee KG ermöglichen Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und direkter Kommunikation."

Die Verwaltung Ihres Sondereigentums bieten wir auch unabhängig von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an. Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehören.

Ihre vermietete Eigentumswohnung wird so zur sorgenfreien Kapitalanlage: Wir kümmern uns um Mieterbetreuung, Abrechnungen und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung, Sie behalten jederzeit den Überblick über Ihren digitalen Bereich.

Der Unterschied, der ständig verwechselt wird

Kaum ein Begriff sorgt für so viele Missverständnisse wie dieser, deshalb zuerst die Abgrenzung.

Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum für alle Eigentümer zusammen. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage. Sie wird von der Eigentümerversammlung bestellt, und der Vertrag besteht mit der Gemeinschaft, nicht mit Ihnen persönlich.

Die Sondereigentumsverwaltung verwaltet dagegen Ihre Wohnung, und zwar für Sie allein. Der Vertrag besteht nur zwischen Ihnen und uns. Welche Bauteile davon überhaupt erfasst sind, steht in Ihrer Teilungserklärung, und das ist seltener eindeutig, als man denkt. Sechs typische Fälle aus dem Alltag haben wir im Beitrag Ist das Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? auseinandergenommen.

Beides zusammen ist möglich, beides getrennt ebenso. Wird Ihre Anlage von einer anderen Verwaltung betreut, können wir trotzdem Ihre Wohnung übernehmen.

Was wir konkret für Sie übernehmen

Der Umfang richtet sich nach dem, was Sie brauchen. In der Regel geht es um vier Bereiche.

Ihre Mieter. Wir sind Ansprechpartner für alles, was im laufenden Mietverhältnis anfällt, von der Schadensmeldung über Fragen zur Abrechnung bis zur Wohnungsübergabe. Für Sie bedeutet das: kein Anruf am Sonntagabend, weil der Abfluss verstopft ist.

Ihr Geld. Mieteingänge überwachen, säumige Zahlungen anmahnen, Betriebskosten abrechnen, Mietanpassungen prüfen und umsetzen. Die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter entsteht dabei aus derselben Quelle wie die Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft, das erspart die übliche Zettelwirtschaft zwischen zwei Verwaltungen.

Ihre Wohnung. Bei Schäden veranlassen wir die Reparatur über unser Netzwerk aus Fachbetrieben und prüfen zuerst, ob die Sache überhaupt Ihre ist oder zulasten der Gemeinschaft geht. Die Unterscheidung entscheidet über mehrere hundert Euro und wird im Alltag ständig falsch getroffen.

Ihre Stimme in der Gemeinschaft. Wir behalten Einladungen, Beschlüsse und Abrechnungen der WEG im Blick und sagen Ihnen, wenn etwas ansteht, das Sie betrifft. Auf Wunsch nehmen wir an der Eigentümerversammlung teil. Was dort geschieht und warum die Teilnahme wichtiger ist, als viele denken, steht im Beitrag Sind Eigentümerversammlungen wichtig?.

Für wen sich das rechnet

Nach unserer Erfahrung vor allem in drei Fällen. Wenn Sie nicht am Ort wohnen und einen Schaden nicht mal eben selbst ansehen können. Wenn Sie mehrere Einheiten halten und der Aufwand mit jeder weiteren Wohnung überproportional wächst. Und wenn Sie die Wohnung als Altersvorsorge halten und schlicht nicht möchten, dass sie zum zweiten Beruf wird.

Wir sagen Ihnen auch offen, wenn es sich nicht lohnt. Wer im selben Haus wohnt, einen langjährigen Mieter hat und mit der Abrechnung zurechtkommt, braucht uns nicht.

Sondereigentumsverwaltung in Wuppertal und der Region

Wir betreuen Wohnungen in Wuppertal, Düsseldorf, Mettmann, Hilden und Erkrath. Diese Nähe ist bei der Sondereigentumsverwaltung wichtiger als bei jeder anderen unserer Leistungen, weil hier tatsächlich jemand in die Wohnung gehen muss: zur Übergabe, zur Abnahme, bei einem Schaden. Was wir in Ihrer Stadt anbieten, steht auf den Seiten unserer Schwerpunkte.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns zur Sondereigentumsverwaltung fragen

Können Sie meine Wohnung betreuen, obwohl die WEG von jemand anderem verwaltet wird?
Ja, das ist sogar der häufigste Fall. Der Vertrag über die Sondereigentumsverwaltung besteht allein zwischen Ihnen und uns und ist von der Bestellung des WEG-Verwalters unabhängig. Wir stimmen uns dann mit der bestehenden Verwaltung ab.
Was ist der Unterschied zur Mietverwaltung?
Die Mietverwaltung betrifft ein Objekt, das Ihnen ganz gehört, etwa ein Mehrfamilienhaus. Die Sondereigentumsverwaltung betrifft eine Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam, weil bei der Wohnung immer eine zweite Verwaltung im Spiel ist, mit der man sich abstimmen muss.
Bekomme ich mit, was in der Eigentümerversammlung beschlossen wird?
Ja. Einladung, Beschlusssammlung und Protokoll liegen in Ihrem digitalen Bereich, und wir melden uns bei Ihnen, wenn ein Beschluss ansteht, der Ihre Wohnung oder Ihre Kosten betrifft. Auf Wunsch nehmen wir mit Vollmacht für Sie teil.
Wer kümmert sich um die Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter?
Das übernehmen wir. Grundlage ist die Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft, die wir in eine Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter überführen. Dabei ist zu trennen, was umlagefähig ist und was Sie als Eigentümer selbst tragen, etwa die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Was passiert, wenn mein Mieter auszieht?
Wir nehmen die Wohnung ab, dokumentieren Zustand, Zählerstände und Schlüssel, prüfen etwaige Mängel und fordern deren Beseitigung unter Fristsetzung ein. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Suche nach einem neuen Mieter samt Auswahl und Vertragsabschluss.
Weitere Leistungen

Das komplette Spektrum im Überblick

Bereit für einen Verwalterwechsel?

Wir treffen uns gerne mit Ihnen vor Ort zur Objektbegehung, unverbindlich und kostenfrei. Vielleicht sind wir die gute Fee, die Ihrer Gemeinschaft noch fehlt.

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